AGB
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
iWEST® Tierernährung Dr. Meyer GmbH & Co. KG
Hinterschwaig 46
82383 Hohenpeißenberg
Deutschland
AGB
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
1.1 GELTUNG DER AGB VON IWEST®
1.2 KÜNFTIGE GELTUNG DIESER AGB
1.3 RÄUMLICHE GELTUNG DER AGB
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
2.1 WICHTIG FÜR JEDE ART DER BESTELLUNG
2.2 ONLINE-VERTRAGSSCHLUSS
2.3 SONSTIGE ARTEN DES VERTRAGSSCHLUSSES
3. PREISE, WARENÜBERFÜHRUNG IN DRITTLAND, GEFAHRENÜBERGANG
3.1 GÜLTIGER PREIS, ZAHLUNGSARTEN, FÄLLIGKEIT DES KAUFPREISES
3.2 ZOLLKOSTEN UND/ODER GEBÜHREN; WARENÜBERFÜHRUNG IN DRITTLAND
3.3 GEFAHRÜBERGANG
4. LIEFERUNG
4.1 REGELMÄßIGE LIEFERZEITEN
4.2 ABWEICHENDE LIEFERZEITEN
5. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, EIGENTUMSVORBEHALT
6. GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER VERBRAUCHERN
7. GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER VERTRIEBSPARTNERN
8. HAFTUNG
9. UNMÖGLICHKEIT
10. RÜCKTRITT
11. VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
12. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
1.1 Geltung der AGB von iWEST®
Die nachstehenden AGB von iWEST® Tierernährung Dr. Meyer GmbH & Co. KG Hinterschwaig 46, 82383 Hohenpeißenberg, Deutschland (im Folgenden iWEST®) bilden die Grundlage des beiderseitigen Vertrages mit Verbrauchern und Unternehmern (Besteller) und damit auch betreffend Online-Geschäfte. Entgegenstehende AGB des Bestellers binden iWEST® nicht, es sei denn, iWEST® hat deren Geltung ausdrücklich anerkannt.
1.2 Künftige Geltung dieser AGB
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass hierauf gesondert hingewiesen wird.
1.3 Räumliche Geltung der AGB
Alle Angebote von iWEST® richten sich ausschließlich an Kunden, die ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz innerhalb der Europäischen Union (EU) haben.
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
2.1 Wichtig für jede Art der Bestellung
Die Werbeangaben von iWEST® sind noch keine Vertragsangebote. Bestätigt iWEST® die Annahme des von der eigenen Internetdarstellung oder sonstigen Werbeträgern ausgehenden Bestellerangebots, kann es zu Abweichungen insbesondere betreffend Farben und Details aufgrund technisch bedingter Darstellungsmöglichkeiten und zu unangekündigten Rezepturveränderungen kommen, sofern diese für den Besteller zumutbar sind und sich die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung weiterhin eignet. Auch die Nutzung zugelassener Sofortzahlungsarten durch den Kunden führt trotz Kaufpreis- bzw. Entgeltzahlung noch nicht zum Abschluss eines Vertrages.
2.2 Online-Vertragsschluss
Durch Betätigen des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung ab, die ein Vertragsangebot darstellt. Vor Absenden seiner Bestellung hat der Besteller die Möglichkeit über die Rubrik „PRÜFEN UND BESTELLEN“ seine eingegebenen Daten zu kontrollieren und ggf. zu verändern. Nach Absenden der Bestellung wird eine E-Mail an den Besteller versendet, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten nennt. Der Kaufvertrag kommt durch Zusendung der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang zustande. Tritt der unwahrscheinliche Fall der Zusendung der Ware nach der genannten Frist (von 14 Tagen) ein, wird die Zusendung rechtlich als neues Angebot bewertet; der Besteller ist frei, dieses neue Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
2.3 Sonstige Arten des Vertragsschlusses
Übermittelt der Besteller sein Angebot per E-Mail, Fax, Post, Telefon oder auf sonstige Weise (bei Online-Bestellung gilt Ziff. 2.2), kommt der Vertrag durch Zusendung der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Bestellungseingang zustande; im Übrigen gilt Ziff. 2.2 entsprechend.
3. PREISE, Warenüberführung in Drittland, Gefahrübergang
3.1 Gültiger Preis, Versandkosten, Zahlungsarten, Fälligkeit des Kaufpreises
Es gelten jeweils die am Tag der Bestellung im Webshop gültigen Preise einschließlich der Versandkosten und Steuern (Endpreis). Die Höhe der USt bestimmt sich nach den Gesetzen des Staates der Lieferadresse. Mit Erscheinen einer neuen Version des Webshops verlieren alle früheren Preisangaben für Neubestellungen ihre Gültigkeit. Die Bezahlung kann insbesondere mittels Vorauskasse, Banküberweisung oder PayPal erfolgen. Die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sind sofort zur Zahlung fällig.
3.2 Zollkosten und/oder Gebühren, Warenüberführung in Drittland
Zollkosten und/oder Gebühren, die insbesondere aufgrund von Lieferungen in Staaten außerhalb der EU entstehen, werden vom jeweiligen Dienstleister gegenüber dem Warenempfänger erhoben.
Sofern Endkunden eigenständig die Überführung von EU-Waren in ein Drittland der EU vornehmen, sind die Endkunden für die rechtskonforme Überführung verantwortlich. iWEST® übernimmt weder eine Abfertigung zollpflichtiger Ware für Endkunden noch erfolgt eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Form einer Verrechnung auf den nächsten Einkauf.
3.3 Gefahrübergang
Soweit der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Etwas anderes gilt dann, wenn der Besteller den Lieferanten ohne vorherige Benennung durch iWEST® beauftragt hat. Ist der Vertriebspartner Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf ihn über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
4. LIEFERUNG
4.1 Regelmäßige Lieferzeiten
Die Lieferung erfolgt regelmäßig innerhalb von 2-5 Tagen bei einer Standardlieferung innerhalb Deutschlands. Der Beginn der von iWEST® angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus; dies betrifft insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse.
4.2 Abweichende Lieferzeiten
Vornehmlich bei besonderen Vertriebsaktionen kann sich die Lieferzeit auf bis zu 14 Tage verlängern.
5. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
5.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
6. GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER VERBRAUCHERN
6.1 Maßgebend sind die gesetzlichen Regelungen. Soweit im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen Schadensersatz geltend gemacht wird, ist hinsichtlich des Verschuldens § 9 maßgebend.
6.2 Keine Gewährleistungsansprüche entstehen, wenn der Mangel einschließlich Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist, oder wenn es zu Mängeln einschließlich Schäden als Folge der Nichtbeachtung von Hinweisen betreffend die ordnungsgemäße Lagerung der Ware oder der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Kenntnis des Bestellers hiervon jeweils gekommen ist.
6.3 Kennt der Besteller die Hinweise betreffend einer ordnungsgemäßen Lagerung oder den Hinweis betreffend des Mindesthaltbarkeitsdatums infolge grober Fahrlässigkeit nicht, bestehen dessen Mängel- und Schadensersatzrechte nur in dem hier wegen der Rechtslage erwähnten, jedoch praktisch so gut wie ausgeschlossenen Fall des arglistigen Verschweigens durch iWEST®, ferner im Fall der Garantieübernahme durch iWEST®.
7. Gewährleistung gegenüber Vertriebspartnern
Ist die Ware mangelhaft und noch nicht weiterveräußert, ist iWEST® unbeschadet der Rechte gemäß § 377 Abs. 2 HGB (Fiktion der Genehmigung der mangelhaften Ware bei Unterlassen der Mangelrüge, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar) und unbeschadet der Rechte gemäß § 377 Abs. 3 HGB (Fiktion der Genehmigung der Ware, wenn die Rüge nicht unverzüglich nachgeholt wurde, nachdem sich der bei der Untersuchung nicht entdeckte Mangel später gezeigt hat) berechtigt, nach eigener Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen. Im Falle der Mangelbeseitigung ist das Nachbesserungsrecht von iWEST® auf drei Versuche hinsichtlich ein- und desselben Mangels, insgesamt auf sechs Versuche hinsichtlich sämtlicher Mängel beschränkt. Sollte die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden sein, fallen die zur Durchführung der Mangelbeseitigung erforderlichen Mehrkosten dem Vertriebspartner zur Last.
Kommt iWEST® seiner Pflicht auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung) nicht nach, kann der Vertriebspartner, wenn er iWEST® erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Verweigert iWEST® die Nacherfüllung, ist die Nachbesserung fehlgeschlagen oder für den Vertriebspartner unzumutbar, bedarf es für den Rücktritt keiner Fristsetzung durch den Vertragspartner gegenüber iWEST®.
Ein Recht zur Minderung hat der Vertriebspartner nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Ware nach Entdeckung des Mangels weiterveräußert wird, es sei denn, die Nacherfüllung wäre fehlgeschlagen, fristgemäß nicht vorgenommen bzw. verweigert worden oder unzumutbar gewesen.
Ist die Ware mangelhaft und wurde sie weiter veräußert, ohne dass eine der zum Ausschluss der Minderung führenden Voraussetzungen gemäß Abs. 1 oder Abs. 4 vorliegt, hat der Vertriebspartner das Recht zur Minderung.
Im Fall der Ersatzlieferung besteht die entsprechende Verpflichtung von iWEST® Zug um Zug gegen Herausgabe der zu ersetzenden Ware.
Der Vertriebspartner hat auch die Möglichkeit, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 437 Ziff. 3 BGB zu verlangen.
Soweit im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen Schadensersatz geltend gemacht wird, ist hinsichtlich des Verschuldens die nachstehende Regelung des § 9 maßgebend.
Keine Gewährleistungsansprüche entstehen, wenn der Mangel durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist.
8. Haftung
8.1 Soweit gesetzlich ein Verschulden die Voraussetzung für die Verpflichtung zum Schadensersatz betreffend Sach- und Vermögensschäden ist, haftet iWEST® für Schäden dem Grunde nach bei einfacher Fahrlässigkeit nicht, es sei denn, hierdurch werden wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so eingeschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
8.2 Die Haftung von iWEST® für Schäden der Höhe nach beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
8.3 Die Einschränkungen nach den vorstehenden Absätzen 1 und 2 betreffen nicht die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Fall der Produkthaftung.
8.4 Der in diesem Umfang bestehende Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt auch für Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen.
9. Unmöglichkeit
Im Falle der Unmöglichkeit gilt Gesetzesrecht.
Ergänzend wird vereinbart:
Im unwahrscheinlichen Fall des unverschuldeten Ausbleibens einer Selbstbelieferung nach bestätigtem Vertragsschluss informiert iWEST® den Besteller unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware nebst Angabe, zu welchem Zeitpunkt voraussichtlich die Zusendung erfolgt. Der Besteller entscheidet dann, ob er auf eine spätere Anlieferung wartet oder vom Vertrag zurücktritt. Im zweiten Fall erhält der Kunde seine Zahlungen zurück.
10. Rücktritt
iWEST® kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Besteller falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt bzw. hinsichtlich des Vermögens des Bestellers Antrag auf Eröffnung des Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahrens gestellt wird.
11. Verbraucherschlichtung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und daher auch nicht bereit.
12. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder dieser Vertrag Lücken enthalten, wird hierdurch die Vertragswirksamkeit nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt Gesetzesrecht. Im Falle von Lücken, die nicht über das Gesetz zu schließen sind, wird der Vertrag ergänzend danach ausgelegt, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wäre der nicht geregelte Fall erwogen worden.